DIE STATUTEN DES VDP-PFALZ        




Die Satzung des VDP verpflichtet jedes Mitglied zu Naturschutz und Qualitätssteigerung. Die Bundes- und Regionalsatzungen des VDP gehen entscheidend über gesetzliche Vorschriften hinaus. Je höher die Ansprüche, um so kleiner der Kreis, der sie erfüllt. Der VDP Pfalz hat 2007 nicht mehr als 25 Mitglieder. Mitglied kann nur sein, der sich zu folgenden Grundsätzen verpflichtet:


Nur höchste Qualität

besteht im internationalen Vergleich. VDP-Mitglieder erwarben sich durch dauerhaften, langfristigen Qualitätsstandard und anerkannte Leistung einen inter-nationalen Ruf. Sie besitzen gute und beste Lagen und erzeugen im Durchschnitt der Jahre überwiegend Prädikatswein.


Traditionelle Sorten

sind das Kapital, das sich jährlich verzinst. Mindestens zwei Drittelder Weißwein-Rebfläche jedes VDP-Mitglieds sind mit Riesling, weißen Burgundersorten oder Gewürztraminer bestockt. Auf mindestens 80 Prozent der gesamten Rebfläche stehen traditionelle Sorten. Wirkliche Spitzenweine lassen sich nicht in großen Mengen erzeugen. Der Flächenertrag eines VDP-Betriebes liegt unter 7.500 Liter pro Hektar.


Wer von der Natur lebt, muß mit ihr leben.

Alle VDP-Mitglieder hewirtschaften ihre Weinberge entsprechend den Richtlinien des Landes Rheinland- Pfalz für kontrolliert umweltschonen-den Weinbau aus dem Jahr 1992. Das bedeutet unter anderem: Schonende Bodenpflege, Vorrang für die Vermeidung ,von Schadstoffeintrag ins Grundwasser, Verzicht auf Herbizide. Beschrän-kung des Eintrags von Pflanzenschutzmittel auf ein Minimum, Bereitschaft zu regelmäßigen Fortbildungs- maßnahmen und Offenlegung der Produktionsweise zur Ermöglichung von Kontrollen.


Regelmäßige Kontrollen

garantieren dauerhaft gute Leistung. Alle fünf Jahre wird die Einhaltung des geforderten Standards intensiv in jedem Betrieb geprüft. Die Mitgliedschaft im VDP geht verloren, wenn ein Weingut nicht mehr den geforderten Standard hält.